Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Die Aufgabe der FGS Musikschule besteht darin, musikalische Elementarerziehung zu betreiben, Nachwuchs für das Laien - und Liebhabermusizieren auszubilden, Begabungen frühzeitig zu erkennen und zu fördern sowie begabte Schüler auf ein Studium musikbezogener Berufe vorzubereiten. Ziel der musikalischen und pädagogischen Arbeit ist es, für Interessenten aller Altersgruppen neben der instrumentalen, vokalen oder künstlerischen Ausbildung ein umfassendes Verständnis für Musik und Kunst zu wecken.
2. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen der FGS Musikschule, vertreten durch Herrn Rene Liedtke und dem Schüler/Teilnehmer bzw. seinem gesetzlichen Vertreter. Während der allgemeinen Geschäftszeiten der FGS Musikschule liegen die AGB im Sekretariat zur Einsichtnahme aus oder sind online auf den Seiten der FGS Musikschule zur Einsicht oder zum Download verfügbar.
3. Rechtsverhältnis
Die Rechtsbeziehungen zwischen der Musikschule und dem Schüler sind privatrechtlicher Natur. Jede Änderung oder Ergänzung des Unterrichtsvertrages muss schriftlich erfolgen. Sollte eine Bestimmung des Unterrichtsvertrages oder dieser AGB ungültig sein, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages und aller anderen Bestimmungen der AGB hiervon unberührt.
4. Schuljahr/Ferien – und Feiertage
Das Schuljahr beginnt mit Ende der Sommerferien und endet mit Beginn selbiger des jeweiligen Bundeslandes, in dem der Unterricht stattfindet. In der Regel beginnt dieses am 01. September und endet am 31. Juli des darauffolgenden Jahres.
- Erstes Semester: 01. September bis 31. Januar
- Zweites Semester: 01. Februar bis 31. Juli
Es gilt die Ferien- und Feiertagsordnung des Freistaates Thüringen bzw. des jeweiligen Bundeslandes, in dem der Unterricht gehalten wird.
5. Geschäftsstelle/Unterrichtsorte
Die Schulleitung und die Verwaltung befinden sich in der Hauptgeschäftsstelle, Marktstraße 26, 07747 Jena. Der Unterricht findet in der Hauptgeschäftsstelle, in Zweigstellen, in Schulen, Kindergärten sowie anderen geeigneten Räumen statt.
6. Unterrichts- oder Kursaufnahme
Anmeldungen können unter Verwendung des entsprechenden Formulars der FGS Musikschule, per Internet oder persönlich zu den angegebenen Sprechzeiten vorgenommen werden. Ein Anspruch des Schülers auf Annahme seiner Anmeldung besteht nicht. Die Zuweisung wird durch die Schulleitung im Rahmen der pädagogischen und organisatorischen Gegebenheiten vorgenommen. Nebenabreden über Lehrkräfte sind nicht gestattet. Der Unterrichtsplatz ist grundsätzlich nicht übertragbar. Im Unterschied zum Unterricht erfolgt bei der Kursteilnahme eine schriftliche oder telefonische Benachrichtigung nur, wenn der Kurs ausfallen sollte oder Termin- bzw. Ortsveränderungen notwendig sind.
7. Laufzeit des Vertrages
Der Unterrichtsvertrag im Instrumental- Vokalunterricht wird in der Regel auf unbegrenzte Zeit abgeschlossen. In der musikalischen Grundausbildung endet der Vertrag nach einem Jahr (jeweils zum 31.07.), ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag für Kurse wird für die jeweilige Kursdauer abgeschlossen.
8. Probezeiten
Die FGS Musikschule gewährt eine kostenlose Probestunde in dem jeweiligen Unterrichtsfach. In allen Fächern gilt der erste Monat als entgeltpflichtiger Probemonat.
9. Umfang der Unterrichtsleistungen
Die musikalische Ausbildung wird kalenderjährlich in folgenden Stufen erteilt:
- Grundstufe musikalische Elementarstufe
- Unterstufe instrumentaler und vokaler Gruppen- und Einzelunterricht
- Mittelstufe instrumentaler und vokaler Gruppen- und Einzelunterricht, ggf. mit erweiterten Stundenangebot
- Oberstufe instrumentaler und vokaler Gruppen - oder Einzelunterricht mit erweitertem Stundenangebot
Neben der Ausbildung werden Ergänzungsfächer sowie spezielle Kurse angeboten. Die Schüler sind zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht und zur Mitwirkung an Veranstaltungen der Musikschule verpflichtet. Regelmäßiges häusliches Üben wird vorausgesetzt. Öffentliche Auftritte als Schüler der FGS Musikschule bedürfen der Genehmigung. Für die Beschaffung von Lehrmitteln (Instrumente, Noten, etc.) hat der Schüler eigenständig Sorge zu tragen.
10. Teilnahmebestätigungen/Zertifikate
Zum Schluss eines jeden Schuljahres bzw. beim Ausscheiden werden jedem Schüler die Teilnahme und sein derzeitiger Ausbildungsstand schriftlich bestätigt. Teil- und Endabschlüsse können entsprechend den Vorgaben des Verbandes deutscher Musikschulen e. V. in Form eines Zeugnisses bescheinigt werden.
11. Entgelttarife/Zahlungsmodalitäten
Die Inanspruchnahme von Leistungen der Musikschule ist entgeltpflichtig. Alle Entgelte sind Jahresentgelte und in 12 gleichen Raten jeweils zum 1. des Monats fällig. Sie setzen sich zusammen aus:
- einem einmaligen Aufnahmeentgelt von 20 €
- den Jahresentgelten für den Unterricht
- gegebenenfalls aus den Jahresentgelten für Leihinstrumente
Alle Zahlungen erfolgen nur bargeldlos per Sepa-Lastschriftmandat. Bei Rücklastschrift werden Gebühren in Höhe von 8 € erhoben. Bei Zahlungsverzug kann der Schüler vom Unterricht ausgeschlossen werden.
12. Zuschläge/ Erstattungen
Diese sind in der jeweiligen Entgeltordnung geregelt.
13. Ermäßigungen
Ermäßigungen werden entsprechend der jeweils gültigen Entgeltordnung gewährt. Für Aufnahmeentgelte, Nutzungsentgelte für Musikinstrumente sowie Ergänzungsfächer werden keine Ermäßigungen gewährt.
14. Beendigung des Vertrages
Jede Kündigung bedarf der Schriftform. Es gilt stets eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum 31. Juli. Bei dem stundengenauen Abrechnungsverfahren beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat zum Monatsende. Ein wichtiger Grund zur Kündigung liegt insbesondere vor, wenn der Schüler in einen anderen Wohnort verzieht oder aus ärztlich attestierten Gründen nicht mehr am Unterricht teilnehmen kann.
15. Leihinstrumente
Soweit vorhanden, können Instrumente gegen ein Nutzungsentgelt geliehen werden. Der Schüler haftet für alle Schäden am Instrument. Der Abschluss einer Instrumentenversicherung wird empfohlen.
16. Haftung
Die FGS Musikschule haftet nicht für Schäden bzw. für den Verlust von privatem Eigentum der Schüler. Für Personenschäden während des Unterrichtes sowie auf dem Hin- und Rückweg haftet die Musikschule nicht.
17. Hausordnung
Die jeweilige Hausordnung ist zu beachten.
18. Datenschutz
Die bei der Anmeldung erhobenen Daten der Schüler werden elektronisch gespeichert und ausschließlich für Verwaltungs- und Abrechnungszwecke gemäß den Regelungen des deutschen Datenschutzgesetzes verarbeitet. Eine Übermittlung an Dritte erfolgt nicht.
19. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Jena.
20. Anerkennung der Widerrufsbelehrung
Die Widerrufsbelehrung habe ich gelesen und erkenne sie hiermit ausdrücklich an.
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform (z. B. als Brief, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsabschluss. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt der Eingang bis 14 Tage vor Beginn der ersten Unterrichtsstunde.
Der Widerruf ist zu richten an:
FGS Musikschule
Rene Liedtke
Marktstraße 26
07747 Jena
